Sechste RL 77/388/EWG
Art 234 EG
1. Zur Beurteilung der rein gemeinschaftsrechtlichen Frage, ob ein Gericht iSd Art 234 EG vorliegt, stellt der EuGH auf eine Reihe von Gesichtspunkten ab, wie gesetzliche Grundlage der Einrichtung, ständiger Charakter, obligatorische Gerichtsbarkeit, streitiges Verfahren, Anwendung von Rechtsnormen durch diese Einrichtung und Unabhängigkeit. Das Erfordernis des streitigen (kontradiktorischen) Verfahrens stellt kein absolutes Kriterium dar. Dem Erfordernis eines kontradiktorischen Verfahrens ist beim Tribunal Económico-Administrativo Regional entsprochen, weil die Betroffenen Schriftsätze einreichen, Beweise für ihr Vorbringen vorlegen und die Abhaltung einer öffentlichen Sitzung beantragen können.