Voraussetzung für die amtswegige Übermittlung von Informationen an die Abgabenbehörden eines anderen Mitgliedstaates
RL 77/799/EWG über die gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Beh der Mitgliedstaaten im Bereich der direkten Steuern, Art 4 Abs 1 und 3