und gewichtige Anhaltspunkte für ihre Höhe sowie für die Gefährdung oder wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung gegeben sind. Beispiele für solche Anhaltspunkte
§ 4 BAO, § 183 Abs 4, § 232 BAO
und gewichtige Anhaltspunkte für ihre Höhe sowie für die Gefährdung oder wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung gegeben sind. Beispiele für solche Anhaltspunkte
§ 4 BAO, § 183 Abs 4, § 232 BAO