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ÖStZB - Beilage zur Österreichischen Steuerzeitung
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Im Falle der Entrichtung der AbgSchuldigkeit mittels Banküberweisung geht gem § 211 Abs 2 BAO das Risiko einer mehr als drei Tage späteren Gutschrift zu Lasten des AbgSchuldners
Erkenntnisse des VwGH
ÖStZB 2000/405
Heft 18 v. 15.9.2000
§ 211 Abs 1 lit d und Abs 2 BAO
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Stichworte
VwGH
99/13/0264
22. 3. 2000