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Voraussetzungen für Qualifikation von Einkünften als „außerordentliche“.

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/308 Heft 13 v. 1.7.2000

§ 37 Abs 2 Z 3 EStG 1988 idF BGBl 400/1988

Das Merkmal der „Außerordentlichkeit“ der in § 37 Abs 2 EStG 1988 aufgezählten Einkünfte ist im Gesetz abschließend geregelt. Über die im Gesetz normierten Tatbestandselemente hinausgehende Umstände sind zur Qualifikation von Einkünften als „außerordentliche“ nicht erforderlich.

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