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Das Ergebnis einer freien Beweiswürdigung muß mit den Denkgesetzen und Erfahrungen des täglichen Lebens übereinstimmen; Verweisungen auf die Begründung eines der Partei bekannten Bescheides sind grundsätzlich zulässig

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 283 Heft 9 v. 1.5.1999

§ 167 Abs 2 BAO

§ 288 BAO

1. In jenen Fällen, in denen die Beh in Ausübung der freien Beweiswürdigung zu ihrer Erledigung gelangte, ist vom VwGH nur zu prüfen, ob das Ergebnis dieser Beweiswürdigung mit den Denkgesetzen und den Erfahrungen des täglichen Lebens im Einklang steht und die Sachverhaltsannahme der Beh in einem von wesentlichen Mängeln freien Verfahren gewonnen wurde.

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