§ 250 Abs 1 lit b und c BAO
Das ausdrückliche Begehren der „ersatzlosen Behebung“ eines AbgabenB in einer Berufung ist eine ausreichende Erklärung iSd § 250 Abs 1 lit b und c BAO.
§ 250 Abs 1 lit b und c BAO
Das ausdrückliche Begehren der „ersatzlosen Behebung“ eines AbgabenB in einer Berufung ist eine ausreichende Erklärung iSd § 250 Abs 1 lit b und c BAO.