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Das ausdrückliche Berufungsbegehren der „ersatzlosen Behebung“ eines AbgabenB ist eine ausreichende Erklärung iSd § 250 Abs 1 litb und c BAO

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 251 Heft 8 v. 15.4.1999

§ 250 Abs 1 lit b und c BAO

Das ausdrückliche Begehren der „ersatzlosen Behebung“ eines AbgabenB in einer Berufung ist eine ausreichende Erklärung iSd § 250 Abs 1 lit b und c BAO.

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