allg Behauptungen sind kein Tatsachenvorbringen, das geeignet ist, die gegenteilige Sachverhaltsfeststellung der Beh in Zweifel zu ziehen. Vorliegen von Ausfuhrnachweisen als unzulässige Neuerung im vwg Verfahren
§ 184 BAO
allg Behauptungen sind kein Tatsachenvorbringen, das geeignet ist, die gegenteilige Sachverhaltsfeststellung der Beh in Zweifel zu ziehen. Vorliegen von Ausfuhrnachweisen als unzulässige Neuerung im vwg Verfahren
§ 184 BAO