laufende große Spielgewinne sind mit der allg Lebenserfahrung nicht in Einklang zu bringen. Laufende „Rekrutierung“ und laufender Einsatz von Prostituierten sowie Vermarktung von gefälschten Dokumenten sind eine gewerbliche Tätigkeit
§ 167 Abs 2 BAO
laufende große Spielgewinne sind mit der allg Lebenserfahrung nicht in Einklang zu bringen. Laufende „Rekrutierung“ und laufender Einsatz von Prostituierten sowie Vermarktung von gefälschten Dokumenten sind eine gewerbliche Tätigkeit
§ 167 Abs 2 BAO