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Bei Einbindung in ein bereits fertiges Planungs-, Vertrags- und Finanzierungskonzept im Weg eines Vertragsgeflechtes liegt keine „Bauherreneigenschaft“ der Erwerber von Miteigentumsanteilen vor;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 242 Heft 8 v. 15.4.1999

Stellung des Bauansuchens vor Abschluß des Kaufvertrages als gewichtiges Indiz gegen „Bauherreneigenschaft“; einheitlicher Erwerbsvorgang trotz Vorliegens von zwei selbständigen (später zu vereinigenden) Liegenschaften im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses; Einbeziehung von GrESt und USt in die Bemessungsgrundlage. Ordnungsgemäß angezeigt gem § 208 Abs 2 BAO bedeutet zeitgerecht, richtig, vollständig und bei der zuständigen Beh angezeigt. Der Wiederaufnahmegrund gem § 303 Abs 4 BAO gehört zwar in den Spruch des B, die Begründung kann aber als Auslegungsbehelf herangezogen werden

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