§ 22 GebAG 1975
Gegen die Entscheidung über die Zeugengebühr haben neben dem Zeugen auch die Parteien des Verfahrens ein Beschwerderecht.
VwGH 16.11.1998, 98/17/0096
§ 22 GebAG 1975
Gegen die Entscheidung über die Zeugengebühr haben neben dem Zeugen auch die Parteien des Verfahrens ein Beschwerderecht.
VwGH 16.11.1998, 98/17/0096