§ 14 GGG
§ 56 Abs 2 JN
Jene Best, die für Klagen auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer ziffernmäßig bestimmten Geldforderung zu gelten haben, müssen auch auf Klagen, mit denen die Feststellung der Unverbindlichkeit (Naturalobligation) begehrt wird, angewendet werden.