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Die Berufungsentscheidung hat eine Begründung zu enthalten

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 204 Heft 6 v. 15.3.1999

§ 288 Abs 1 lit d BAO

Wurden in einer Berufungsentscheidung die zahlenmäßig festgestellten Beträge, aus denen sich die Abgabenbemessungsgrundlagen zusammensetzen, ohne jede weitere Begründung festgesetzt, so kommt es zu einer Verletzung der Verfahrensvorschriften.

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