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Ausgaben, die nicht zu einer Vermögensminderung, sondern zu einer bloßen Vermögensumschichtung führen, können nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 189 Heft 6 v. 15.3.1999

§ 34 EStG 1988

Unter den im § 34 genannten Aufwendungen sind nur vermögensmindernde Ausgaben zu verstehen. Ihnen stehen die Ausgaben gegenüber, die nicht zu einer Vermögensminderung, sondern zu einer bloßen Vermögensumschichtung führen und die deshalb nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden.

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