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Inhaltserfordernisse eines Wiederaufnahmeantrages

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 166 Heft 5 v. 1.3.1999

§ 303 Abs 2 BAO

Ein Wiederaufnahmeantrag muss den Wiederaufnahmegrund und alle für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit maßgebenden Angaben enthalten. Ein Fehlen dieser Angaben ist einem Mängelbehebungsauftrag nicht zugänglich, sondern führt zur Zurückweisung.

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