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Verschmelzung einer KG durch Aufnahme in eine andere KG

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 158 Heft 5 v. 1.3.1999

§ 11 StruktVG

1. Die Verschmelzung einer KG durch Aufnahme in eine andere KG ist als Zusammenschluss iSd § 11 StruktVG anzusehen.

2. Der Zusammenschlussvertrag muss nicht möglichst zeitnah zum Zusammenschlussstichtag errichtet werden. Da die GrESt-Pflicht mit der Begründung des Übereignungsanspruches - also mit dem Abschluss des Verschmelzungsvertrages und nicht mit dem Verschmelzungsstichtag - entsteht, kommt es insoferne auch zu keiner steuerlichen Rückwirkung.

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