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Vor Inkrafttreten der Ausnahmebestimmung des § 14 TP 6 Abs 5 Z 17 mit 1. 12. 1997 sind auch Eingaben, mit denen eine Erledigung urgiert wird, gem § 14 TP 6 gebührenpflichtig

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 159 Heft 5 v. 1.3.1999

§ 9 Abs 1 und Abs 2 GebG

§ 14 TP 5 und TP 6 Abs 5 Z 17 GebG

§ 13 Abs 3 GebG

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