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Eine Berufung gegen einen schon ex lege außer Kraft getretenen B (AussetzungsB) ist zurückzuweisen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 762 Heft 24 v. 15.12.1999

§ 82 Abs 2 Vlbg AbgabenverfahrensG

Nationale Erstattungsvorschriften dürfen die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren. Eine nationale Ausschlussfrist von drei Jahren (ab der fraglichen Zahlung) kann aber als angemessen angesehen werden (Zurückziehung des Vorabentscheidungsersuchens).

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