§ 216 Abs 3 WAO
1. Wird gegen einen AussetzungsB der AbgBeh erster Instanz nicht nur eine Berufung erhoben, sondern auch die Fortsetzung des Berufungsverfahrens beantragt, ist der AussetzungsB gem der ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung des § 216 Abs 3 WAO ex lege außer Kraft getreten.