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Eine Berufung gegen einen schon ex lege außer Kraft getretenen B (AussetzungsB) ist zurückzuweisen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 762 Heft 24 v. 15.12.1999

§ 216 Abs 3 WAO

1. Wird gegen einen AussetzungsB der AbgBeh erster Instanz nicht nur eine Berufung erhoben, sondern auch die Fortsetzung des Berufungsverfahrens beantragt, ist der AussetzungsB gem der ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung des § 216 Abs 3 WAO ex lege außer Kraft getreten.

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