entgeltliche Nutzungsüberlassung eines Grundstückes an Verkäufer durch Erwerber ist keine dem Verkäufer vorbehaltene Nutzung
§ 299 Abs 2 BAO:
§ 1 Abs 2 Z 1 LiebhabereiV
entgeltliche Nutzungsüberlassung eines Grundstückes an Verkäufer durch Erwerber ist keine dem Verkäufer vorbehaltene Nutzung
§ 299 Abs 2 BAO:
§ 1 Abs 2 Z 1 LiebhabereiV