vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine sachliche Unbilligkeit iSd § 236 BAO, wenn sich aus der Änderung der Gesetzeslage allgemein Unterschiede in der Besteuerung ergeben; keine persönliche Unbilligkeit,

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 757 Heft 24 v. 15.12.1999

wenn für Entrichtung einer AbgSchuld Vermögenswerte zwar verwertet werden, es aber nicht zu einer Vermögensverschleuderung kommt

§ 236 BAO

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte