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Keine Beschwerdelegitimation an VwGH von am Erwerbsvorgang beteiligten Personen, die nicht Adressat des letztinstanzlichen B sind;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 758 Heft 24 v. 15.12.1999

§ 257 BAO

§ 5 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987

§ 9 Z 4 GrEStG 1987

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