Einräumung eines grundbücherlichen Belastungs- und Veräußerungsverbotes zugunsten Tochter drei Jahre vor Aussetzungsantrag als Verhalten, das auf eine Gefährdung der AbgEinbringlichkeit gerichtet ist
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 704 Heft 23 v. 1.12.1999