§ 184 BAO
Ziel einer Schätzung ist es, den wahren Besteuerungsgrundlagen möglichst nahe zu kommen (vgl 02.06.1992, 88/14/0080, ).
VwGH 27.05.1999, 99/15/0077
§ 184 BAO
Ziel einer Schätzung ist es, den wahren Besteuerungsgrundlagen möglichst nahe zu kommen (vgl 02.06.1992, 88/14/0080, ).
VwGH 27.05.1999, 99/15/0077