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"Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen" iSd § 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG 1988 (idF BGBl 1996/201) meint die gesamte Betätigung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 691 Heft 23 v. 1.12.1999

im Rahmen des konkreten Betriebes (der konkreten beruflichen Tätigkeit), nicht aber die gesamten Erwerbseinkünfte

§ 22 EStG 1988

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