§ 12 Abs 10 UStG 1972 (1994)
Die Vorsteuerberichtigung gem § 12 Abs 10 UStG 1972 kommt bei Gebäuden dann nicht zur Anwendung, wenn der strittige Teil des Gebäudes nicht für das Unternehmen errichtet worden ist; diese Bestimmung bezieht sich nämlich nicht auf die Überführung von Gegenständen aus dem nichtunternehmerischen in den unternehmerischen Bereich.