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Die Steuerbefreiung greift nur, wenn Inhalt eines Vermächtnisses ein endbesteuerter Vermögenswert ist

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 651 Heft 22 v. 15.11.1999

§ 12 Abs 10 UStG 1972 (1994)

Die Vorsteuerberichtigung gem § 12 Abs 10 UStG 1972 kommt bei Gebäuden dann nicht zur Anwendung, wenn der strittige Teil des Gebäudes nicht für das Unternehmen errichtet worden ist; diese Bestimmung bezieht sich nämlich nicht auf die Überführung von Gegenständen aus dem nichtunternehmerischen in den unternehmerischen Bereich.

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