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Auslösung einer Amtshandlung durch die Einreichung gem § 278 HGB

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 615 Heft 21 v. 1.11.1999

§ 277 HGB

§ 278 HGB

§ 30 Abs 2 Z 1, TP 10 GGG

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