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Es liegt kein prätorischer Vergleich vor, wenn ein Vergleich erst nach Klagseinbringung geschlossen wird;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 614 Heft 21 v. 1.11.1999

der Gerichtshofpräsident kann einen Zahlungsauftrag auch zum Nachteil der Zahlungspflichtigen ändern

§ 7 Abs 1 Z 1, TP 1 Anm 2 GGG

§ 7 Abs 3 GEG

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