§ 3 Abs 2 Z 4 B-SAG
Der Begriff „Forderungen“ ist umfassend zu verstehen, sodass Forderungen in ausländischer Währung nicht nur unverbriefte Forderungen umfassen, sondern auch Wertpapiere und Wechsel.
VwGH 27.08.1998, 93/13/0179
§ 3 Abs 2 Z 4 B-SAG
Der Begriff „Forderungen“ ist umfassend zu verstehen, sodass Forderungen in ausländischer Währung nicht nur unverbriefte Forderungen umfassen, sondern auch Wertpapiere und Wechsel.
VwGH 27.08.1998, 93/13/0179