Eine Rechnung, in der als Liefergegenstand hochwertige Produkte ausgewiesen werden, während es sich bei den tatsächlich gelieferten Waren um minderwertige Produkte handelt, berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 54 Heft 1 und 2 v. 15.1.1999