§ 4 Abs 1 EStG 1972
Für die Frage der Aktivierung eines Wirtschaftsgutes kommt es auf die Verfügungsmacht, und nicht auf das Eigentum an.
VwGH 24.11.1998, 93/14/0070
§ 4 Abs 1 EStG 1972
Für die Frage der Aktivierung eines Wirtschaftsgutes kommt es auf die Verfügungsmacht, und nicht auf das Eigentum an.
VwGH 24.11.1998, 93/14/0070