- EStG 1988 § 2: Zurechnung von Einkünften
- EStG 1972 § 4 Abs 1: Verschaffung der Verfügungsmacht als Voraussetzung der Aktivierung eines Wirtschaftsgutes
- EStG 1988 § 4 Abs 3 dritter Satz: USt-Sondervorauszahlungen als durchlaufende Posten
- EStG 1988 § 4 Abs 4: Reisekosten sind nur Betriebsausgaben bei ausschließlich beruflicher Veranlassung; Aufteilungsverbot der Kosten bei Verbindung von Geschäftsreise mit Erholungsreise
- EStG § 20 Abs 1 Z 2 lit a und Z 3: Aufwendungen für den Bezug einer Tageszeitung sind gem § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG in aller Regel nichtabzugsfähig; Aufwendungen für gesellige Zusammenkünfte sowie Gelegenheitsgeschenke sind gem § 20 Abs 1 Z 3 EStG nichtabzugsfähig
- EStG 1972 (1988) § 34 Abs 2 und 3: Die vorzeitige Hingabe eines Heiratsgutes iSd § 1220 ABGB gilt dann als zwangsläufig gem § 34 Abs 2 und 3 EStG 1972, wenn sie in ursächlichem und zeitlichem Zusammenhang zur Heirat steht
- ErbStG § 2 Abs 2 Z 4, § 15 Abs 1 Z 17; EndbesteuerungsG § 1 Abs 1 Z 2: Bei einem Kapitalvermögen zur Erlangung der Steuerbefreiung nach § 15 Abs 1 Z17 ErbStG muß es sich um ein konkretes, dem Erblasser im Zeitpunkt seines Todes zugerechnetes Vermögen handeln
- ErbStG § 2 Abs 2 Z 4, § 15 Abs 1 Z 17; EndbesteuerungsG § 1 Abs 1 Z 2: Bei einem Kapitalvermögen zur Erlangung der Steuerbefreiung nach § 15 Abs 1 Z17 ErbStG
- ErbStG § 15 Abs 1 Z 17: Geldvermächtnisse sind - auch wenn zur Abdeckung endbesteuertes Vermögen verwendet worden ist - nicht steuerfrei
- ErbStG § 15 Abs 1 Z 17: Geldvermächtnisse sind − auch wenn zur Abdeckung endbesteuertes Vermögen verwendet worden ist − nicht steuerfrei
- GGG § 18; JN § 58 Abs 1: Bemessungsgrundlage für Ergänzungsgebühr bei gerichtlichem Räumungsvergleich ohne zeitlich exakt begrenzter Zahlungsverpflichtung ("für die Dauer der tatsächlichen Benützung")
- BAO §§ 9, 80 ff; UStG § 16: Berichtigung gem § 16 UStG nicht bereits bei Konkurseröffnung. Pflicht der AbgBeh zur Geltendmachung von Rechten im Konkurs- und Zwangsausgleichsverfahren vor Inanspruchnahme der Vertreterhaftung gem §§ 9, 80 ff BAO
- GrEStG § 5 Abs 1 Z 1: Keine "Bauherreneigenschaft" wegen Einbindung in ein fertiges Planungs-, Vertrags- und Finanzierungskonzept
- BAO § 24 Abs 1 lit d, § 167 Abs 2, EStG 1988 § 13: Wirtschaftliche Zurechnung eines Leasinggegenstandes an Leasinggeber oder Leasingnehmer
- BAO § 184: UStG 1972 § 7 Abs 3 und § 9 Abs 3: Schätzungsbefugnis der Beh; Berücksichtigung von „Fremdgeldern“ bei einer Vermögensdeckungsrechnung;allg Behauptungen sind kein Tatsachenvorbringen,
- BAO § 188, § 295 Abs 1: Geht der B über die einheitliche und gesonderte Feststellung ins Leere, liegen die Voraussetzungen für eine Änderung des abgeleiteten B gem § 295 Abs 1 BAO nicht vor
- BAO § 198, § 289 Abs 1: Prüfung der Frage, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Durchführung der Veranlagung vorliegen, gem § 289 Abs 1 BAO.
- BAO § 217 Abs 1, § 250 Abs 1, § 275; B-VG Art 131 Abs 1 Z 1, Art 132: Meritorische Erledigung einer Berufung ohne Anfechtungserklärung bzw ohne Begründung ist rechtswidrig;
- BAO § 217 Abs 1, § 250 Abs 1, § 275; B-VG Art 131 Abs 1 Z 1, Art 132: Meritorische Erledigung einer Berufung ohne Anfechtungserklärung bzw ohne Begründung ist rechtswidrig;
- BAO § 299: Wahrnehmung des Aufsichtsrechts gem § 299 BAO auch bei späteren Veranlagungsjahren. Die Aufhebung lediglich eines Teiles eines ESt-B kommt gem § 299 BAO nicht in Betracht
- FinStrG § 8 Abs 2: Sorgfaltsverstoß als unbewußte Fahrlässigkeit
- Stmk LAO § 208 (entspricht BAO § 278): Die AbgBeh zweiter Instanz hat zu prüfen, ob ein von der AbgBeh erster Instanz nicht aufgegriffener Grund zur Zurückweisung der Berufung vorliegt
- FinStrG § 13, § 23 Abs 2 iVm StGB § 33 Z 1; § 33 Abs 1 und Abs 2 lit a; StPO §281 Abs 1 Z 5 und Z 9 lit a: Voraussetzungen der eigenständigen Nachprüfung der Ergebnisse des AbgVerfahrens durch das Schöffengericht.
- FinStrG § 20 Abs 1, § 33 Abs 2 lit a; StPO § 33 Abs 2: Wird vom Berufungsgericht keine Ersatzfreiheitsstrafe für den Fall der Uneinbringlichkeit der verhängten Geldstrafe festgesetzt, so liegt eine Verletzung des § 20 Abs 1 FinStrG vor
- FinStrG § 19, § 37 Abs 1 lit a, § 38 Abs 1 lita, § 46 Abs 1 lit a; StPO § 281 Abs 1 Z5: Bekämpfung der Grundlage für den Wertersatz ist kein Nichtigkeits-, sondern ein Berufungsgrund
- FinStrG § 33 Abs 1; StPO § 281 Abs 1 Z 5, Z 5a: Anforderungen an die formellen Nichtigkeitsgründe des § 281 Abs 1 Z 5 und Z 5a StPO (entscheidende Tatsachen gem Z 5 und Z 5a, Unvollständigkeit und Aktenwidrigkeit gem Z 5)
- FinStrG § 33 Abs 1, § 33 Abs 2 lit a, § 34 Abs 1; StPO § 270 Abs 2 Z 5, § 281 Abs1 Z 5: Anforderungen an die Urteilsbegründung gem § 270 Abs 2 Z 5 als Voraussetzung für den Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 5 StPO
- FinStrG § 35 Abs 3, § 37 Abs 1 lit a, § 38 Abs 1 lit a und § 46 Abs 1 lit a, § 53 Abs 3 und 4; StPO § 281 Abs 1 Z 9 lit a; BAO § 122 Abs 2:
- FinStrG § 35 Abs 1 lit a, § 38 Abs 1 lit a, § 44 Abs 1 lit b; StPO § 281 Abs 1 Z 5: Keine Nichtigkeit gem § 281 Abs 1 Z 5 StPO, wenn urteilsfremd eine mangelnde Auseinandersetzung des Schöffengerichts mit der Verantwortung des Angeklagten behauptet wird
- FinStrG § 37 Abs 1 lit a, § 38 Abs 1 lit a, § 46 Abs 1 lit a; StPO § 281 Abs 1 Z 5, Z5a: Keine Bekämpfung der Beweiswürdigung nach Art einer Schuldberufung im kollegialgerichtlichen Verfahren.
- FinStrG § 37 Abs 1 lit a, § 38 Abs 1 lit a, § 46 Abs 1 lit a; StPO § 270 Abs 2 Z 5, § 281 Abs 1 Z 5: Verpflichtung der gedrängten Darstellung der Urteilsgründe gem § 270 Abs 2 Z 5 StPO