§ 303 Abs 4 BAO
§ 42 Abs 2 Z 3 VwGG
1. Ein mangelhaftes Ermittlungsverfahren ist grundsätzlich kein Hindernis für eine amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens gem § 303 Abs 4 BAO.
§ 303 Abs 4 BAO
§ 42 Abs 2 Z 3 VwGG
1. Ein mangelhaftes Ermittlungsverfahren ist grundsätzlich kein Hindernis für eine amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens gem § 303 Abs 4 BAO.