§ 248 BAO
VwGH 4. 11. 1998, 98/13/0115
Werden einem Haftungspflichtigen die Grundlagen des Abgabenanspruches nur unvollständig zur Kenntnis gebracht, so liegt darin - trotz der formal bestehenden Möglichkeit der Erhebung einer Berufung gegen den B über den Abgabenanspruch - eine Behinderung seiner Verteidigungsrechte im Berufungsverfahren gegen den HaftungsB, wenn der Haftungspflichtige aufgrund der unvollständigen Angaben keine Veranlassung hat, den B über den Abgabenanspruch zu bekämpfen.