vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Offenlegung der bedeutsamen Umstände bei einer Selbstanzeige gem § 29 Abs 2 FinStrG mangels konkreter und präziser Angaben;

Erkenntnisse des OGHÖStZB 1999, 324 Heft 11 v. 1.6.1999

Verpflichtung des an der Tat gem § 11 FinStrG Beteiligten zur Entrichtung der Beträge gem § 29 Abs 2 FinStrG, für die er als Primärschuldner gem § 11 BAO zur Haftung herangezogen werden kann; nicht zur Straffreiheit führende Selbstanzeige als Strafmilderungsgrund gem § 23 Abs 2 FinStrG iVm § 34 Z 15 StGB. Bei einem (sonstigen) Tatbeitrag iSd § 11 FinStrG im Vorbereitungsstadium der Tat ist begrifflich kein Rücktritt vom Versuch möglich. Die unrichtige Führung von Büchern und Aufzeichnungen ist bei bescheidmäßig festzusetzenden Abgaben selbst bei Vorliegen dersubjektiven Voraussetzungen noch keine versuchte Abgabenhinterziehunggem § 33 Abs 1 FinStrG

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!