- EStG 1972 § 2 Abs 3: Liebhaberei: Änderung der Bewirtschaftungsart aufgrund Sanierung eines Mietobjektes
- EStG 1988 § 4 Abs 5, § 16 Abs 1 Z 7 und 9, § 26 Z 4: Berücksichtigung von Fahrtaufwendungen als Werbungskosten im außerbetrieblichen Bereich
- EStG 1988 § 4 Abs 10, § 24 Abs 1, § 37 Abs 1: Einbringung eines Einzelunternehmens (Rechtsanwaltskanzlei) in eine Personengesellschaft (Rechtsanwalts-GesBR) ist weder Betriebsveräußerung noch Betriebsaufgabe
- EStG 1988 § 10 Abs 3, § 37 Abs 2 Z 1: Für die Bildung eines IFB kommt es auf die Absicht der Nutzung im Zeitpunkt der Anschaffung der Räumlichkeiten an;
- EStG 1988 § 16 Abs 1, § 20 Abs 1: Abzugsfähigkeit von Aufwendungen eines AHS-Lehrers für Besuche von Ausstellungen, Teilnahme an Fachgesprächen im Rahmen von Stammtischen
- EStG 1972 § 47 Abs 2; EStG 1988 § 47 Abs 3: Anstellung eines GmbH-Geschäftsführers aufgrund eines Werkvertrages; Abgrenzungskriterien Dienstvertrag/Werkvertrag
- GrEStG 1987 § 17 Abs 1 Z 1 und Abs 2: Rückgängigmachung einer Liegenschaftsveräußerung durch nachfolgende Verschmelzung mit Erwerber
- GEG § 9 Abs 1 und 2: Pflicht zur Darlegung aller maßgeblichen Umstände im Antrag auf Nachlaß von Gerichtsgebühren; Zweck des Nachlaßverfahrens
- GEG § 9 Abs 2: Nachlaßvoraussetzung der besonderen Härte der Einbringung oder des öffentlichen Interesses an Nachlaß
- BAO § 92 Abs 1 lit b und c, §§ 186 ff; EStG 1988 § 18 Abs 6: Voraussetzungen für Zulässigkeit eines Feststellungsbescheides über die Ordnungsmäßigkeit einer Buchführung und die Abzugsfähigkeit von Verlusten;
- BAO §§ 115 Abs 1, 161 Abs 1 und 2, § 184: Ermittlungspflicht betreffend das Bestehen einer Gesellschaft; Begründung eines von der Behörde angenommenen Schätzungsausmaßes
- BAO § 115 Abs 2, §§ 161, 183 Abs 4; FLAG § 2 Abs 5: Pflicht der Behörde, von offenbarem Nichteinlagen behauptetermaßen abgesandter Eingaben zu informieren; Haushaltszugehörigkeit von Personen, die sich in einem anderem Staat aufhalten
- BAO § 184: Schätzungsbefugnis der Abgabenbehörde bei Kalkulationsdifferenz von über 10% laut Prüfungsbericht
- BAO § 184; EStG 1972 § 6 Z 1 und 2; EStG 1988 § 6 Z 1 und 2: Berechtigung der Abgabenbehörde zur Schätzung bei zahlreichen Buchführungsmängeln; Voraussetzungen für Teilwertabschreibung aufgrund von Wechselkursschwankungen
- BAO § 212a Abs 2 lit a; B-VG Art 140 Abs 7;UStG 1972 § 4 Abs 2 Z 2: Landesgesetzlich geregelte Zuschüsse aus öffentlichen Kassen oder aus Mitteln gesetzlich errichteter Fonds zählen nicht zum umsatzsteuerlichen Entgelt
- BAO § 248: Behinderung der Verteidigungsrechte eines Haftungspflichtigen durch unvollständige Angaben der Grundlagen des Abgabenanspruche
- BAO § 303 Abs 4; VwGG § 42 Abs 2 Z 3: Mangelhaftes Ermittlungsverfahren kein Hindernis für amtswegige Wiederaufnahme gem § 303 Abs 4 BAO. Ein allgemeiner Hinweis reicht nicht aus, um einen entscheidungsrelevanten Verfahrensmangel iSd § 42 Abs 2 Z 3 VwGG darzutun
- FinStrG §§ 11, 13, 14, 33 Abs 1, § 33 Abs 2 lit a; § 23 Abs 2 iVm § 34 Z 15 StGB; § 29 Abs 2; StPO § 281 Abs 1 Z 5, Z 9 lit a und b: Keine Offenlegung der bedeutsamen Umstände bei einer Selbstanzeige gem § 29 Abs 2 FinStrG mangels konkreter und präziser Angaben;
- FinStrG § 11, § 33 Abs 2 lit a; FinStrG § 23 Abs 2 iVm § 34 Z 15 StGB; FinStrG § 29 Abs 3 lit c; StPO § 281 Abs 1 Z 5 und 9 lit b: Aufforderung zur Herausgabe der Bücher, Aufzeichnungen oder sonstigen steuerlichen Unterlagenals
- FinStrG § 13, § 33 Abs 1; StPO § 151 Z 2 iVm § 281 Abs 1 Z 3, § 281 Abs 1 Z 5: Keine Amtsverschwiegenheit bei gem § 84 StPO anzeigepflichtigen Behörden;
- FinStrG § 20 Abs 1, §§ 23, 33 Abs 2 lit a, 33 Abs 5; StPO § 281 Abs 1 Z 11: Fehlende Festsetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe als Nichtigkeitsgrund; Berücksichtigung des durch Finanzvergehen erzielten finanziellen Vorteils bei Strafbemessung
- FinStrG § 33 Abs 1 und 2, § 200: Bindung der Gerichte im Finanzstrafverfahren an Abgabenbescheide; Beurteilung des Für-Gewiß-Haltens einer Abgabenverkürzung bei Personen mit Steuerrechtskenntnissen;
- FinStrG § 33 Abs 1, § 33 Abs 2 lit a, § 33 Abs 2 lit b; StPO § 281 Abs 1 Z 4, 5, 5a, 9 lit b, 9 lit c: Wiederholung eines schon in einer früheren Hauptverhandlung gestellten Beweisantrages.
- FinStrG § 72 Abs 1 lit c; FinStrG § 195 Abs 1; StPO § 68 Abs 2:Die im § 72 Abs 1 lit c FinStrG genannten Entscheidungen des Spruchsenatsvorsitzenden führen zu dessen Ausgeschlossenheit nach § 68 Abs 2 erster Satz StPO im gerichtlichen Verfahren