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Liebhaberei: Änderung der Bewirtschaftungsart aufgrund Sanierung eines Mietobjektes

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 311 Heft 11 v. 1.6.1999

§ 2 Abs 3 EStG 1972

Der Beurteilung, ob Liebhaberei vorliegt, dürfen jeweils nur Zeiträume gleicher Bewirtschaftungsart zugrunde gelegt werden. Bei den vor und den nach einer durchgeführten Sanierung eines Mietobjektes liegenden Zeiträumen handelt es sich nicht um Zeiträume gleicher Bewirtschaftungsart, soweit die Sanierung zum Zwecke der Vermietung nicht zeitnah mit dem Erwerb des Objektes durchgeführt wird.

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