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Unter einem absehbaren Zeitraum zur Erzielung eines wirtschaftlichen Gesamterfolges bei einer Vermietungstätigkeit ist eine Zeitspanne zu verstehen,

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 291 Heft 10 v. 15.5.1999

die zum getätigten Mitteleinsatz bei Betrachtung der Umstände des konkreten Falles in einer nach der Verkehrsauffassung vernünftigen üblichen Relation steht

§ 2 Abs 3 EStG 1972

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