- EStG 1972 § 2 Abs 3, § 28; BAO § 287 Abs 4: Unter einem absehbaren Zeitraum zur Erzielung eines wirtschaftlichen Gesamterfolges bei einer Vermietungstätigkeit ist eine Zeitspanne zu verstehen,
- EStG 1988 § 4 Abs 3: Zurechnung eines Gebäudes zum Betriebsvermögen nur bei ausschließlich oder wenigstens überwiegend betrieblicher Nutzung;
- EStG 1988 § 6 Z 14 lit b; KStG 1988 § 8; BAO § 303 Abs 4: Die Abgabenbehörde zweiter Instanz darf keine Wiederaufnahmegründe „nachschieben“.
- EStG 1972 § 15 Abs 2, § 25 Abs 1 Z 1: Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung einer Wohnung durch den Arbeitgeber ist im allgemeinen ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis und damit steuerpflichtig
- UStG 1994 § 11 Abs 1: Bei einer Diskrepanz zwischen tatsächlich gelieferter Ware und der in der Rechnung gem § 11 Abs 1 enthaltenen Bezeichnung ist der Vorsteuerabzug zu versagen, wobei es auf eine - behauptete - Gutgläubigkeit des Leistungsempfängers nicht ankommt
- GebG § 3 Abs 4, § 33 TP 1; BAO § 299 Abs 1 lit c: Der Wissensstand des FA ist bei Aufhebung durch Oberbehörde gem § 299 Abs 1 lit c nicht relevant
- Vertrag zwischen Deutschland und Österreich über Rechts- und Amtshilfe in Zoll-, Verbrauchsteuer- und Monopolangelegenheiten vom 11. 9. 1970 (BGBl 1971/430) Art 11, 12, 14:
- BAO § 9 iVm § 80: Haftungsfreiheit des Gf, wenn Abgabenschulden im Vergleich zur Summe der anderen Verbindlichkeiten nicht schlechter behandelt werden
- BAO §§ 22, 188; EStG 1988 § 23 Z 2: Mißbrauch iSd § 22 BAO im Falle von Kommanditisten, die nicht zugleich handelsrechtliche Gf der Komplementär-GmbH sind, und ihre Arbeitsleistung nicht direkt der KG erbringen
- BAO § 93 Abs 3 lit a, § 250 Abs 2: Zentrale Elemente einer Bescheidbegründung sind die zusammenhängenden Sachverhaltsdarstellungen, die Darstellung der Überlegungen zur Beweiswürdigung und der rechtlichen Beurteilung
- BAO §§ 115, 183: Feststellung, daß eine Unternehmensbewertung zur Feststellung der Teilwertabschreibung nach mehr als zehn Jahren nicht mehr durchführbar sei, stellt eine unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung dar
- BAO § 212a: Prüfung der Voraussetzungen für Aussetzung der Einhebung nur anhand des Berufungsvorbringens