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ÖStZB Inhaltsverzeichnis Heft 10/1999

Heft 10 v. 15.5.1999

Erkenntnisse des VwGH

  1. EStG 1972 § 2 Abs 3, § 28; BAO § 287 Abs 4: Unter einem absehbaren Zeitraum zur Erzielung eines wirtschaftlichen Gesamterfolges bei einer Vermietungstätigkeit ist eine Zeitspanne zu verstehen,
  2. EStG 1988 § 4 Abs 3: Zurechnung eines Gebäudes zum Betriebsvermögen nur bei ausschließlich oder wenigstens überwiegend betrieblicher Nutzung;
  3. EStG 1988 § 6 Z 14 lit b; KStG 1988 § 8; BAO § 303 Abs 4: Die Abgabenbehörde zweiter Instanz darf keine Wiederaufnahmegründe „nachschieben“.
  4. EStG 1972 § 15 Abs 2, § 25 Abs 1 Z 1: Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung einer Wohnung durch den Arbeitgeber ist im allgemeinen ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis und damit steuerpflichtig
  5. UStG 1994 § 11 Abs 1: Bei einer Diskrepanz zwischen tatsächlich gelieferter Ware und der in der Rechnung gem § 11 Abs 1 enthaltenen Bezeichnung ist der Vorsteuerabzug zu versagen, wobei es auf eine - behauptete - Gutgläubigkeit des Leistungsempfängers nicht ankommt
  6. GebG § 3 Abs 4, § 33 TP 1; BAO § 299 Abs 1 lit c: Der Wissensstand des FA ist bei Aufhebung durch Oberbehörde gem § 299 Abs 1 lit c nicht relevant
  7. Vertrag zwischen Deutschland und Österreich über Rechts- und Amtshilfe in Zoll-, Verbrauchsteuer- und Monopolangelegenheiten vom 11. 9. 1970 (BGBl 1971/430) Art 11, 12, 14:
  8. BAO § 9 iVm § 80: Haftungsfreiheit des Gf, wenn Abgabenschulden im Vergleich zur Summe der anderen Verbindlichkeiten nicht schlechter behandelt werden
  9. BAO §§ 22, 188; EStG 1988 § 23 Z 2: Mißbrauch iSd § 22 BAO im Falle von Kommanditisten, die nicht zugleich handelsrechtliche Gf der Komplementär-GmbH sind, und ihre Arbeitsleistung nicht direkt der KG erbringen
  10. BAO § 93 Abs 3 lit a, § 250 Abs 2: Zentrale Elemente einer Bescheidbegründung sind die zusammenhängenden Sachverhaltsdarstellungen, die Darstellung der Überlegungen zur Beweiswürdigung und der rechtlichen Beurteilung
  11. BAO §§ 115, 183: Feststellung, daß eine Unternehmensbewertung zur Feststellung der Teilwertabschreibung nach mehr als zehn Jahren nicht mehr durchführbar sei, stellt eine unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung dar
  12. BAO § 212a: Prüfung der Voraussetzungen für Aussetzung der Einhebung nur anhand des Berufungsvorbringens

Erkenntnisse des EuGH

  1. Erste RL 68/151/EWG Art 2, 3, 6; Vierte RL 78/660/EWG Art 47: Vertragsverletzung durch Bundesrepublik Deutschland: Fehlen geeigneter Sanktionen für den Fall der Nichtoffenlegung des Jahresabschlusses