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Zurechnung eines Gebäudes zum Betriebsvermögen nur bei ausschließlich oder wenigstens überwiegend betrieblicher Nutzung;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 292 Heft 10 v. 15.5.1999

vermietete Wirtschaftsgüter gehören nur dann zum notwendigen Betriebsvermögen des Betriebes des Vermieters, wenn die Vermietung diesem Betrieb dient

§ 4 Abs 3 EStG 1988

1. Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG 1988 kann nur notwendiges Betriebsvermögen Berücksichtigung finden.

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