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Die Abgabenbehörde zweiter Instanz darf keine Wiederaufnahmegründe „nachschieben“.

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 294 Heft 10 v. 15.5.1999

Beurteilung einer vgA gem § 8 Abs 2 KStG; Beurteilung einer Einlage gem § 8 Abs 1 KStG als Tausch und Erhöhung der Anschaffungskosten der Beteiligung gem § 6 Z 14 lit b EStG

§ 6 Z 14 lit b EStG 1988

§ 8 KStG 1988:

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