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FinStrG § 21 Abs 2, § 33 Abs 5; StPO § 281 Abs 1 Z 11: Unzulässige Wertung der „beträchtlichen Höhe des Hinterziehungsbetrages“ sowie der „Hinterziehung mehrerer Abgaben“ als erschwerend bei der Strafbemessung

Erkenntnisse des OGHÖStZB 1998, 267 Heft 9 v. 1.5.1998

§ 33 Abs 5 FinStrG

§ 281 Abs 1 Z 11 StPO

§ 21 Abs 2 FinStr

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