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VStG § 31 Abs 2; Tir Getränke- und SpeiseeissteuerG § 6 Abs 1: Verfolgungsverjährungsfrist läuft bereits ab Nichterklärung und Nichtentrichtung zum gesetzlich vorgeschriebenen Termin

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 266 Heft 9 v. 1.5.1998

im Laufe des Berufungsverfahrens hat die Berufungsbeh das erstinstanzliche Straferk zu beheben

§ 31 Abs 2 VStG

§ 6 Abs 1 Tir Getränke- und SpeiseeissteuerG LGBl 1973/102

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