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VStG § 31 Abs 3; Wr GetränkesteuerG 1971 § 7 Abs 1, § 10 Abs 1: Bei Eintritt der Strafbarkeitsverjährung (hier: Verkürzungszeitpunkt ist jener der Nichterklärung und Nichtentrichtung zum gesetzlich vorgeschriebenen Termin)

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 266 Heft 9 v. 1.5.1998

im Laufe des Berufungsverfahrens hat die Berufungsbeh das erstinstanzliche Straferk zu beheben

§ 31 Abs 3 VStG

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