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AuskunftspflichtG § 1 Abs 1, § 2 erster Satz; BAO § 48a Abs 4 lit b zweiter Fall; Nö FischereiG: Auch juristische Personen sind berechtigt, Auskünfte zu verlangen; zwingendes öff Interesse für einen Fischereiverband an der Bekanntgabe des EW von Fischereirevieren

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 262 Heft 9 v. 1.5.1998

§ 48a Abs 4 lit b zweiter Fall BAO:

§ 1 Abs 1, § 2 erster Satz AuskunftspflichtG:

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