§ 6 Abs 3 Nö KurzparkzonenabgabeG idF LGBl 3706-2
zweiter Abs im Pkt 3b) KurzparkzonenabgabeV St. Pölten
Das Ausfüllen des Parkscheines mit Bleistift kann nicht als haltbares Ankreuzen angesehen werden. Haltbar ist im gegebenen Zusammenhang eine Markierung nur dann, wenn sie dauerhaft und nicht ohne deutlich sichtbare Rückstände entfernbar ist.