BAO § 212a Abs 1 und 3: Ein sich aus einer Buchungsmitteilung ergebender Differenzbetrag kann nicht als - der Aussetzung zugänglicher - Abgabenbetrag im Sinne des § 212a Abs 1 und 3 BAO verstanden werden
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 261 Heft 9 v. 1.5.1998