§ 184 BAO
§ 28 Abs 5 EStG 1988
Die AbgBeh ist zur Schätzung der Grundlagen für die Abgabenerhebung befugt, soweit sie diese nicht ermitteln oder berechnen kann. Hinsichtlich der nach der Aktenlage allenfalls erforderlichen Auflösung von in Vorjahren gebildeten steuerfreien Beträgen iSd § 28 EStG ist die AbgBeh zu einer Schätzung mangels fehlender Ermittlungsmöglichkeit nicht befugt.