§ 183 BAO
Im Abgabenverfahren dürfen auch Beweismittel verwendet werden, die andere Beh erhoben haben; eine unmittelbare Beweisaufnahme ist im Abgabenverfahren nicht erforderlich.
§ 183 BAO
Im Abgabenverfahren dürfen auch Beweismittel verwendet werden, die andere Beh erhoben haben; eine unmittelbare Beweisaufnahme ist im Abgabenverfahren nicht erforderlich.