BAO § 93: Ein für einen bestimmten Steuerabschnitt oder Stichtag oder für eine bestimmte Abgabe erlassener Abgabenbescheid vermag über seinen Geltungsbereich hinaus keine Wirkungen (in der Art einer Bindung) auszustrahlen
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 258 Heft 9 v. 1.5.1998